Promovieren zu psychoanalytischen Fragestellungen
Jedes Jahr vergibt die Stiftung zur Förderung der universitären Psychoanalyse Promotionsstipendien, um den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Aktuell sind zwei Stipendien zur Parallelförderung von Promovierenden ausgeschrieben, die gleichzeitig ihre Psychotherapieausbildung absolvieren.
Alle Informationen zu den Promotionsstipendien und den Bedingungen sind in den verlinkten Dokumenten zu finden. Die aktuelle Bewerbungsfrist ist der 3. November 2023.
Ausschreibung Parallelförderung Promotion und Psychotherapieausbildung.
Im Jahr 2023 hat die Stiftung zur Förderung der universitären Psychoanalyse die Unterstützung von Dissertationsprojekten ausgeweitet. Neben Promotionsstipendien für psychoanalytische Fragestellungen werden Stipendien an Bewerber vergeben, die parallel zu ihrer Dissertation eine psychoanalytisch orientierte Psychotherapieausbildung absolvieren. Diese Unterstützung richtet sich an Absolventinnen und Absolventen, die nach der Übergangsregelung ihre Psychotherapieausbildung bis zum Jahr 2032 beendet haben müssen.
Das Ziel, die Psychoanalyse an der Universität stärker zur Geltung zu bringen, ist langfristig, ja über Generationen angelegt. Es bedarf eines Nachwuchses, der die Psychoanalyse als Wissenschaft fundiert vertreten und weiterentwickeln kann. Als die Stiftung zur Förderung der universitären Psychoanalyse im Jahr 2009 die IPU gründete, war diese Zielstellung, wissenschaftlich hervorragend ausgebildeten Nachwuchs hervorzubringen, der nach Studienabschluss weitere Qualifizierungsschritte geht, von Beginn an mitgedacht. Seit 2017 fördert die Stiftung Dissertationsprojekte, die psychoanalytische Fragestellungen verfolgen.
„Das Studium an der IPU ist eine gute Vorbereitung auf die anschließende psychotherapeutische Ausbildung, aber es soll auch den ersten Schritt zur Promotion ermöglichen“, erklärt die Stifterin Prof. Dr. Christa Rohde-Dachser. Über die Vergabe der Promotionsstipendien an IPU-Absolventinnen und -Absolventen entscheidet eine Kommission, die aus zwei vom Stiftungsrat und einem von der Universitätsleitung der IPU benannten Mitglied besteht. „Natürlich müssen die Anträge auf Förderung ausführlich begründet sein“, betont die Stifterin. Ausgewählt würden solche Projekte, die im Rahmen der Förderungsdauer Aussicht auf Erfolg haben. Daher bedarf es neben einem Exposé auch der gutachterlichen Einschätzung durch den:die wissenschaftliche:n Betreuer:in.